Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendbarkeit/Geltung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen HUNDSINN Betreuung, Ernährung und mehr, Karin Eismann (im folgenden HUNDSINN genannt) und der Tierhalterin/dem Tierhalter (im folgenden TH genannt). Die AGB sind jederzeit auf der Homepage von HUNDSINN einsehbar und gelten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der TH die gesamten oder einzelne Leistungen z.B. Dog Walks, Betreuung oder Ernährungsberatung von HUNDSINN in Anspruch nimmt.
1.3 HUNDSINN ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag abzulehnen. Gründe hierfür können ein fehlendes Vertrauensverhältnis oder Gewissenskonflikte, ein abweichender Bedarf des TH, der einer zusätzlichen Genehmigung bedarf oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sein.
2. Inhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrages
2.1 Die vom TH gewünschten Dog Walks und/oder Betreuungszeiträume werden im Dienstleistungsvertrag schriftlich festgelegt. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste (auf der HUNDSINN Homepage einsehbar) und/oder ein zusätzliches individuelles Angebot an den TH.
2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht wirksam.
2.3 HUNDSINN verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht dem Tierschutzgesetz und seinen Nebenbestimmungen zu halten und zu beschäftigen.
2.4 HUNDSINN behält sich das Recht vor, Dog Walks und Betreuung nach eigenem Ermessen abzubrechen, beispielsweise wenn der Hund sich verletzt hat, körperliche Probleme zeigt oder sich sein Zustand während des Walks/der Betreuung deutlich verschlechtert. Abgebrochene Dog Walks oder Betreuungen werden nur in Ausnahmefällen rückvergütet. Der TH wird umgehend informiert.
2.5 HUNDSINN achtet auf Sicherheit, deshalb finden Dog Walks auschließlich an der Schleppleine statt.
2.5 Falls der TH nichts anderes im Dienstleistungsvertrag vereinbart, kann HUNDSINN Hündin Cäthe nach gründlichem Kennenlernen des Hundes und des TH an den Dog Walks teilnehmen.
2.6 Dem TH ist bekannt, dass HUNDSINN Hündin Cäthe bei der Betreuung immer dabei ist.
3. Termine
3.1 Der erste Kontakt findet per E-Mail oder Telefon statt. Nachfolgende Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp vereinbart werden.
3.2 Dog Walk Termine muss der TH mindestens 24 Stunden vorher absagen, sonst werden sie in Rechnung gestellt.
3.3 Betreuungstermine in den Sommer- und Herbstferien von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen mindestens vier Tage vorher abgesagt werden, sonst werden sie voll in Rechnung gestellt, es sei denn, dass der Termin kurzfristig anderweitig besetzt werden kann.
3.3 Bei Ausfall von HUNDSINN durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallenen Zeiten nicht berechnet.
4. Vergütung
4.1 HUNDSINN hat für die gelieferten Leistungen Anspruch auf Vergütung.
4.2 Die genannten Preise sind Festpreise für eine vorher festgelegte Anzahl Dog Walks oder Betreuungstage.
4.3 Bei der Ernährungsberatung erfolgt die Vergütung nach Annahme des Angbots. Der TH erhält eine Rechnung über die vereinbarte Leistung. Die Zahlung ist vorab fällig und die Bearbeitung erfolgt je nach Aufwand innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Die Beratungsleistung (z.B. Futterplan) wird dem TH per E-Mail übermittelt.
4.4 Die Beträge sind je nach Vereinbarung bar oder per Überweisung sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
4.5 Sollten sich Preisänderungen ergeben, werden diese rechzeitig mitgeteilt.
4.6 HUNDSINN weist darauf hin, dass es sich um ein Kleinunternehmen nach § 19 Abs. 1 UStG handelt. Es wird daher keine Mehrwertsteuer erhoben und diese wird auf der Rechnung nicht ausgewiesen.
5. Tierhalterin/Tierhalter (TH)
5.1 Der TH erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann. Der TH bleibt während der Betreuung durch HUNDSINN Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
5.2 Der TH versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Durch einen vorgelegten Impfpass weist er die benötigten Schutzimpfungen vor Abschluss des Dienstvertrages nach.
5.3 Der TH verpflichtet sich, HUNDSINN über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (z.B. Leinenaggression, Aggression, Jagdtrieb, Futterneid, Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit) und über evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramts in Kenntnis zu setzen und diese vor Abschluss des Dienstleistungsvertrages vorzuzeigen.
5.4 Der TH verpflichtet sich vor dem Dog Walken oder der Betreuungszeit den Gesundheitszustand seines Hundes bekannt zu geben. Sind körperliche Schwächen, akute Erkrankungen, Verletzungen, Läufigkeit oder Trächtigkeit bekannt, müssen diese angesprochen werden.
5.5 Der TH versichert, dass der Hund steuerlich angemeldet ist, eine Marke besitzt und über ein Mindestmaß an Gehorsam verfügt.
5.6 Der Hund muss ein gutsitzendes Hundeschirr tragen, die Steuermarke und, wenn vorhanden, die TASSO Marke müssen daran befestigt sein.
6. Tierärztliche Versorgung
6.1 Bei Eintritt eines Notfalls, wird HUNDSINN schnellstmöglich versuchen den TH zu erreichen. Die Erstversorgung des Hundes hat Vorrang.
6.2 HUNDSINN ist ermächtigt, im Falle einer Verletzung oder akuten Erkrankung des in Obhut gegebenen Hundes im Namen und Auftrag des TH einen Tierarzt aufzusuchen. Bei einem Notfall oder sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, obliegt die Tierarztwahl HUNDSINN.
6.3 HUNDSINN ist ermächtigt, im Namen und im Auftrag des TH eine weiterbehandelnde Fachklinik mit der weiteren Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
6.4 Alle Kosten der Behandlungen sind vom TH zu tragen. Sollte HUNDSINN für Heilbehandlungen in Vorleistung treten müssen, um die Weiterbehandlung zu gewährleisten, stellt der TH HUNDSINN von allen anfallenden Kosten frei. Dies gilt auch wenn der TH die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.
7. Haftungsausschluss Ernährungsberatung
7.1 HUNDSINN Beratungsleistung basiert auf aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen. HUNDSINN stellt keine Medizinischen Ratschläge dar und sie ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung eines Tierarztes. Die Anwendung eines von HUNDSINN erstellten Futterplans erfolgt auf Risiko des TH. Trotz aller Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.
7.2 Die Besonderheit bei BARF Plänen ist, dass die gültigen Bedarfswerte für Hunde gemäß National Research Council (NRC), bei einigen Nährstoffen nicht erreicht werden kann. NRC-Werte sind für gebarfte Hunde nur grobe Orientierungen und nicht genau übertragbar. Bis heute hat das NRC keine wissenschaftlich belegte und angepasste Bedarfswerte für gebarfte Hunde veröffentlicht. TH die ihre Hunde BARFEN, gehen davon aus, dass sich ein Futterplan, der sich am Aufbau eines Beutetiers orientiert, keinerlei Mangelerscheinungen hervorruft, obwohl sich einige Bedarfswerte nicht mit der NRC-Liste decken.
7.3 Die vereinbarten und erworbenen Beratungsleistungen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des TH und auf dessen Hund zugeschnitten. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Unberechtigte Weitergabe kann Folgeschäden haben und dafür haftet der Weitergebende.
7.4 Alle ausgegebenen Materialien inklusive des Plans, des Scripts, und aller enthaltenen Bilder, Tabellen, Grafiken, Texte oder sonstige Darstellungen sind urhebrrechtlich geschützt. Kopieren, verbreiten, verändern oder an Dritte weitergeben ist ausdrücklich von HUNDSINN untersagt.
7.5 Die gewerbliche Nutzung der von HUNDSINN zur rein privaten Nutzung angefertigten Materialien ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird die gewerbliche Nutzung in Rechnung gestellt. Die Summe liegt im Ermessen von HUNDSINN und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
8. Haftung Dog Walken und Betreuung
8.1 HUNDSINN ist im Rahmen einer Tierhüter- bzw. Tierhaftpflichtversicherung abgesichert.
8.2 HUNDSINN haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung beruhen oder für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen, sowie Arglist beruhen. HUNDSINN haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung ist. Dies gilt jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden oder vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
8.3 HUNDSINN haftet nicht für Verletzungen die beim Dog Walken oder während der Betreuung entstehen z.B. Spielen, Toben, Rennen, Springen, Raufen mit anderen Hunden oder Wildtieren o.ä. Für diese Schäden kommt der jeweilige TH am eigenen und oder fremden Tier auf.
8.4 HUNDSINN achtet sehr sorgfältig auf die anvertrauten Hunde. Sollte trotzdessen einmal ein Hund entlaufen, kontaktiert HUNDSINN umgehend den TH. Die Polizei, das zuständige Tierheim, die in der Nähe ansässigen Tierschutzorganisationen und Tasso werden ebenfalls informiert. HUNDSINN haftet nicht bei Unfällen oder Folgeschäden, die durch das Weglaufen des Hundes entstehen. Der TH kann keine Ansprüche an HUNDSINN stellen.
8.5 HUNDSINN übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Hund während des Transport erleiden könnte, wenn er sich aus einem zu lockerem oder defekten Geschirr zieht.
8.6 Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an Fahrzeugen, den Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Hundebetten, der Möblierung im Hundezimmer und der Ausrüstung, durch ihn oder das Tier verursacht werden.
8.7 Sollte HUNDSINN auf Wunsch des TH eine läufige Hündin mit zum Dog Walken oder in die Betreuung nehmen, so übernimmt HUNDSINN für den Fall des Deckaktes keine Haftung.
8.8 HUNDSINN haftet nicht für die vom TH falsch oder unvollständig gemachten Angaben und die daraus resultierenden Folgen. Eventuell entstehende Bußgelder trägt der TH.
8.9 Der TH versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den mitgeführen/betreuten Hund besteht und legt diese vor Abschluss des Dienstleistungsvertrag vor.
9. Widerrufsrecht Ernährungsberatung
9.1 Der TH hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Leistungsangebots, Ernährungsberatung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf ist per Post an die Adresse von HUNDSINN zu senden. Zur Wahrung der Frist reicht die Absendung des Widerrufs innerhalb der Frist von 14 Tagen. Hat der TH verlangt, die Dienstleistung der Ernährungsberatung während der Widerrufsfrist zu beginnen, so verzichtet der TH mit dieser Erklärung auf sein Widerrufsrecht.
10. Kündigung und Rücktritt Dog Walken und Betreuung
10.1 Der TH kann den unterschriebenen Dienstleistungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.
10.2 HUNDSINN kann jederzeit kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält. Als nicht vertragsgemäß zählen u.a. Nichtbezahlen von Rechnungen, verschwiegene Informationen über Fehlverhalten (Leinenaggression, Aggression) oder Erkrankungen. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen von HUNDSINN. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.
10.3 Das Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht besonders dann, wenn der TH seinen Hund nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. In schwerwiegenden Fällen informiert HUNDSINN die zuständigen Behörden (Veterinäramt/Polizei).
11. Datenschutz
11.1 HUNDSINN behandelt die TH- und Hundedaten mit Respekt und achtet die Privatsphäre. HUNDSINN schützt die Daten des TH und behandelt diese streng vertraulich.
11.2 Die Daten des TH werden nur im erforderlichen Umfang erhoben und im Rahmen der Datenschutzgesetze gespeichert. Weitere Informationen sind jederzeit in der Datenschutzerklärung auf der Homepage von HUNDSINN veröffentlicht.
11.3 Zu Zwecken der Kundenverwaltung werden die Daten auf dem PC und in einem Kundenordner unzugänglich für Dritte gespeichert/aufbewahrt: Nachrichten per E-Mail, Formular "Kennenlerntermin", Formular "Dienstleistungsvertrag", Kopien Impfausweis, Tierhalterhaftpflicht, ggf. behördliche Auflagen, Terminübersicht, Rechnungen, Quittungen. Diese Daten können vom TH eingesehen werden.
11.4 Dem TH steht keine weitere Einsicht über zusätzliche Aufzeichnungen von HUNDSINN zu. Eine Herausgabe dieser Unterlagen kann nicht verlangt werden.
11.5 Die Punkte 11.1, 11.3, 11.4 sind nicht anzuwenden, wenn ein persönlicher Angriff gegen HUNDSINN stattfindet und HUNDSINN sich mit den entsprechenden gespeicherten Daten als entsprechendes Beweismaterial entlasten kann.
11.6 Trifft 10.2 oder 10.3 zu, hat HUNDSINN das Recht, die gespeicherten Daten - betrifft u.a. die Punkte 11.1, 11.3, 11.4 in vollem Umfang ohne Einverständnis des TH an die zuständigen Behörden (Veterinäramt, Polizei) weiterzuleiten. Im tierärztlichen Notfall hat HUNDSINN jederzeit die Möglichkeit, Tierarzt/Tierklinik über Vorerkrankung(en), Erkrankung(en) zu informieren.
12. Fotoaufnahmen/Videos
12.1 Sofern der TH nicht ausdrücklich widerspricht, werden Fotos und Videos von HUNDSINN ggf. kommerziell und privat weiterverwendet (Homepage, Facebook, WhatsApp Status, Instagram).
13. Geltungsbereich
13.1 Mit der Annahme eines Angebots von HUNDSINN (HUNDSINN, Betreuung, Ernährung und mehr, Karin Eismann) zum Dog Walken, Betreuung oder Ernährungsberatung akzeptiert der Tierhalter/Tierhalterin (TH) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Osnabrück.
14. Salvatorische Klausel
14.1 Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hiervon unberührt. Die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrages wird dadurch insgesamt nicht tangiert und bleibt für beide Parteien gültig/bestehen.